Flag Griechenland Griechenland (Hellenische Republik)

Stand 06.05.2024 (Unverändert gültig seit: 20.02.2024)

Sicherheitsstufe

Sicherheitsstufe 1

Aufgrund der aktuellen Situation im Nahen Osten wurden auch in Griechenland die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Es wird geraten, Kundgebungen, Demonstrationen und Menschenansammlungen generell zu meiden und den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten.

Damit wir Sie im Notfall erreichen können, wird eine kostenlose Reiseregistrierung für Österreicher/innen empfohlen.

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Vor allem in Athen, Thessaloniki und Piräus kommt es häufig zu Taschendiebstählen, besonders in der Athener Metro-Linie vom/zum Flughafen, den Metro-Stationen im inneren Stadtbereich Athens und in den touristischen Zentren Athens (u.a. Monastiraki, Plaka, Akropolis). Um den Akropolis Hügel gibt es immer wieder PKW-Einbrüche. Wertsachen und Ausweise sollten nur im notwendigen Ausmaß mitgenommen und dicht am Körper getragen und keine Gegenstände sichtbar im Fahrzeug gelassen werden. Diebstahls- und Verlust-Anzeigen können bei der Touristenpolizei (Klafthmonos Square, 4 Dragatsaniou Street, Athen, Telefon: 2103222230 oder 2103222232) oder bei jeder Polizeidienststelle gemacht werden.

Es kommen immer wieder Proteste oder Demonstrationen vor, die weiträumig vermieden werden sollten. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.

Der von griechischer Seite lancierte App „Traveler Rights GR“ bietet Informationen zu verschiedenen Themen, wie z.B. Verlust von Reisedokumenten, aber auch zu Fragen der Unterbringung, Mietwagenfirmen etc.

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

Allgemeine Notrufnummern vor Ort
Die griechischen Behörden sind im Notfall unter der Nummer 112 zu erreichen.

Rettung:                          166
Polizei:                             100
Feuerwehr:                    199

Küstenwache:               108
Touristenpolizei:          1571

  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis
  • Passgültigkeit: Für die Reisedauer gültiger Reisepass oder Personalausweis.
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert 
  • Minderjährige: Es wird empfohlen, dass Minderjährige ohne Begleitung eine Zustimmungserklärung (auf Englisch) mit sich führen. Unterschriften auf dieser Erklärung sind von einem österreichischen Gericht oder Notar zu beglaubigen, Muster für die Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
    Legen Sie der Vollmacht eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters bei. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt sich die Mitnahme einer Einverständniserklärung des anderen obsorgeberechtigten Elternteils.
  • Sonstiges: Bei der Reise nach Griechenland auf dem Landweg müssen auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden.
    Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

Für  österreichischen Geldinstituten ausgegebene Bankomatkarten gibt es keine besonderen Beschränkungen, bei den meisten griechischen Banken wird eine Abhebegebühr verlangt. 

Privatpersonen, die sich vorübergehend in Griechenland aufhalten, dürfen ihren in Österreich zugelassenen Pkw innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten höchstens sechs Monate – durchgehend oder aufgeteilt – in Griechenland fahren. Nach Ablauf dieses erlaubten Zeitraums muss das Fahrzeug entweder für den Zeitraum von sechs Monaten außer Landes gebracht werden, beim zuständigen Zollamt für mindestens 6 Monate unter Zollverschluss genommen werden oder rechtmäßig auf griechische Kennzeichen zugelassen werden. Bei Nichtbeachtung drohen Stilllegung und Bußgelder.

Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, werden hart bestraft.

Für unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und den Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig. Reisende sollten auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mitnehmen.

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren in Länder der Europäischen Union ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Weitergehende Informationen finden Sie auf Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, des EWR, Nordirland und der Schweiz (sozialministerium.at).

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.

 

Der medizinische Standard in öffentlichen Krankenhäusern entspricht nicht überall europäischem Niveau, Privatkliniken haben eine bessere medizinische Ausstattung. Auf vielen Inseln ist das Niveau der ärztlichen Versorgung besonders niedrig, die wichtigsten Medikamente sind meist erhältlich, allerdings nur gegen Vorkasse.

Pflegepersonal ist in der Regel nicht vorhanden und muss angemietet werden.

Bei einem Unfall erhalten Verletzte in einem öffentlichen Krankenhaus grundsätzlich kostenfreie Unterbringung, Medikamentenversorgung und Behandlung in der niedrigsten Pflegeklasse, dagegen sind Kosten für eine höhere Pflegeklasse sowie die gesamten Kosten bei Fehlen der europäischen Krankenversicherungskarte, Kosten für privatversicherte Personen oder für die Unterbringung in einer Privatklinik vom Verletzten zu tragen. Kostenvorschüsse sind erforderlich.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Auf besonders wirksamen Insektenschutz zur Vermeidung von West-Nil-Fieber und anderen Tropenkrankheiten sollte unbedingt geachtet werden. Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Impfungen zu erkundigen.

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card berechtigt in akuten Fällen zur ambulanten Behandlung durch die zugelassenen IKA-Ärzte und Behandlung in Krankenhäusern der Sozialversicherungsinstitution (IKA).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dringend nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Fähren, in Athen auch U-Bahn, Busverbindungen. Starker Individualverkehr, meist gut ausgebaute Straßen auf dem Festland, weniger gute Straßenverhältnisse auf den Inseln. Beeinträchtigungen im Flugverkehr, bei den öffentlichen Verkehrsmitteln und Behinderungen im Straßenverkehr können in Folge von Streikmaßnahmen auftreten.

Fahrzeuge sollten möglichst an einem sicheren und gut überwachten Ort abgestellt werden. Bei der Benützung von Fähren wird aufgrund häufiger Einbrüche zu besonderer Vorsicht geraten.
Aufgrund des Fahrstils wird zu besonderer Vorsicht geraten, die Straßenverkehrsbestimmungen sollten unbedingt eingehalten werden. Besonders im außerstädtischen Verkehr ist vor allem wegen der häufigen Nichtbeachtung der Verkehrsvorschriften mit besonderer Vorsicht zu fahren.

Aufgrund vermehrter schwerer Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang ist besondere Vorsicht mit dem Fahren eines Quad-Fahrzeugs angezeigt.

Die Promillegrenze beträgt 0,5 und 0,0 Promille für Motorradfahrer, Berufskraftfahrer und Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen.

Gelb markierte Straßenränder bedeuten Parkverbot, blau gebührenpflichtige, weiß gebührenfreie Parkzonen. Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei Linien an geraden Monaten. Parkvergehen können u.a. mit der Abnahme der Kennzeichen, des Zulassungs- und Führerscheins, zum Teil bis zu 60 Tagen, bestraft werden.

Bußgelder: Die Polizei ist nicht berechtigt, bei einem Verkehrsvergehen das Bußgeld vor Ort zu verlangen. 50% Rabatt bei Bezahlung des Bußgeldes innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides bzw. ab Ahndung vor Ort.

Zum Lenken eines Kraftfahrzeuges wird die Mitnahme der internationalen Versicherungskarte empfohlen, zum Fahren eines privaten Fahrzeugs benötigt man einen österreichischen Führerschein und Zulassungsschein sowie eine Vollmacht, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich).

Bei Diebstahl oder Verlust des Führerscheines oder der KFZ-Zulassung sollte umgehend eine Anzeige bei der Polizei gemacht und darüber hinaus mit der Ausstellungsbehörde in Österreich Kontakt aufgenommen werden. 
Verkehrsunfälle sind unverzüglich der nächsten zuständigen Polizeibehörde zu melden. Bei Unfällen mit größerem Sachschaden und bei allen Unfällen mit Personenschaden wird die Einschaltung eines Anwalts dringend angeraten.

ELPA (Pannenhilfe): 10400, 210/6898710 od. 210/6898711 (Zentrale)
Straßendienst: 104

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC, des ARBÖ und bei der Hellenic Police.

Klima:

Mediterranes Klima mit hohen Sommertemperaturen bei niedriger Luftfeuchtigkeit und regenreichen Wintern (vor allem an der Westküste).

Im ganzen Land kann es in den Sommermonaten zu Waldbränden kommen.

Im Fall von Naturkatastrophen wie Unwettern, Überschwemmungen und Bränden kann es zu Straßensperren, Verkehrsbeschränkungen, Stromausfällen und anderen Einschränkungen kommen.

Vor und während einer Reise wird empfohlen, sich über Hotels, Medien und Reiseveranstalter über die aktuelle Lage informiert zu halten.

Aktuelle Informationen über die Gefährdungslage in den griechischen Regionen sind der Homepage des Griechischen Ministeriums für Klimakrise und Zivilschutz zu entnehmen.

Im Fall von Waldbränden und Überschwemmungen sind die betroffenen Gebiete großräumig zu meiden, den Anweisungen der griechischen Behörde ist Folge zu leisten. Wenn Sie sich in unmittelbarer Gefahr befinden, wählen Sie die Notrufnummer 112!

Griechenland liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann zu Erdbeben kommen. Weitere Informationen unter Regionale Hinweise, Nationales US-Geologie Institut, Österreichischer Zivilschutzverband, griechischer Zivilschutz. Beachten Sie auch das Merkblatt der griechischen Erdbebenvorsorgebehörde OASP

Das Griechische Ministerium für Klimakrisen und Zivilschutz hat für Krisen- und Katastrophenfälle ein Cell Broadcasting System eingerichtet, mit dem alle (auch ausländische) Mobiltelefone, die im griechischen Mobilfunknetz registriert sind, eine Nachricht erhalten.

Achten Sie darauf, nach Möglichkeit jederzeit mobil erreichbar zu sein. Aktivieren Sie auf Ihrem Mobiltelefon die Option, Notfallbenachrichtigungen (Cell Broadcast Alerts) erhalten.

Der Besitz von Waffen und Verteidigungssprays ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

Schleusungsdelikte von illegalen Migranten können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden.

Das Fotografieren militärischer Anlagen ist wegen Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort (ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) von archäologischen und fossilen Fundstücken können auch gegen Ausländer mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.

In Griechenland beträgt das Schutzalter für hetero- und homosexuelle Handlungen 15 Jahre.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 

  1. Athen / Athina
  2. Heraklion / Iraklio
  3. Korfu / Kerkyra
  4. Lamia
  5. Parikia
  6. Patras / Patra
  7. Rhodos / Rodhos
  8. Thessaloniki / Saloniki
  9. Volos


Legende:     zutreffend     nicht zutreffend


Athen / Athina

Botschaft
4, Vass. Sofias, GR-10674 Athen

Telefon:
Telefax:
(+30/210) 725 72 92

Leitung:
VOGL Gerda, Mag.iur. | ao. und bev. Botschafterin

Amtsbereich:
Griechenland

Anmerkung:
Die Abgabe von Visaanträgen ist bei der jeweils nach Wohnsitz örtlich zuständigen österreichischen Berufsvertretungsbehörde möglich. Die Befugnis zur Ausstellung von Visa an Personen mit Wohnsitz in einem Schengen Mitgliedsstaat liegt jedoch ausschließlich bei den österreichischen Vertretungsbehörden in Laibach, Pressburg und München.

Parteienverkehr:
Mo 10.00 - 12.00     Di 10.00 - 12.00     Mi 10.00 - 12.00     Do 10.00 - 12.00     Fr 10.00 - 12.00    


Athen / Athina

Honorarkonsulat


Leitung:
GEORGOPOULOS Olga | Honorarkonsulin

Konsularbezirk:
Athen und Attika

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis


Heraklion / Iraklio

Honorarkonsulat
Industriegebiet Heraklion, PLZ 71500, Straße A, Heraklion

Telefax:
(+30) 2817 001229

Leitung:
KARATZI Maria | Honorarkonsulin

Konsularbezirk:
Kreta

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Di 10.00 - 12.00     Do 10.00 - 12.00    


Korfu / Kerkyra

Honorarkonsulat
Alexandras Avenue 4, 49100 Korfu


Leitung:
RAPTIS Minas-Damianos | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Ionische Inseln

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Do 11.00 - 13.00    


Lamia

Honorarkonsulat
Ipsilanti 1, Lamia 35100


Leitung:
POLYCHRONOPOULOU Lydia | Honorarkonsulin

Konsularbezirk:
Region Zentralgriechenland

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mi 10.00 - 12.00    


Parikia

Honorarkonsulat
Plateia Mantous Mavrogenous, 84400 Parikia


Leitung:
ANDREOPOULOS Ioannis | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Kykladen
Anmerkung:
Parteienverkehr Dienstag und Donnerstag von 10:00 bis 12:Uhr.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis


Patras / Patra

Honorarkonsulat
Kanari 28-30, 26222 Patras

Telefax:
(+30/2610) 321 724

Leitung:
GEORGOPOULOS Andreas | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Westgriechenland und Peloponnes
Anmerkung:
.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 10.00 - 12.00     Mi 10.00 - 12.00    


Rhodos / Rodhos

Honorarkonsulat
Gr. Lambraki 39, 85100 Rhodos


Leitung:
FIROGLANI-MOSCHI Maria | Honorarkonsulin

Konsularbezirk:
Dodekanes der Präfektur Südägäis
Anmerkung:
Parteienverkehr Dienstag und Donnerstag, 10:00 bis 12:00 nach Terminvereinbarung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis


Thessaloniki / Saloniki

Honorarkonsulat
Intergeo, Industriezone Thermi, Melpomenis-Straße, 57001 Thermi, Thessaloniki

Telefax:
(+30/2310) 47 81 49

Leitung:
PAPADOPOULOS Evelyn | Honorarkonsulin

Konsularbezirk:
Zentral-, West-, Ostmakedonien, Thrakien
Anmerkung:
Eingeschränkter Parteienverkehr, in Notfällen nach telefonischer Terminvereinbarung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Di 10.00 - 13.00     Mi 10.00 - 13.00    


Volos

Honorarkonsulat
82 Iasonos Str., 1. Stock, 382 21 Volos


Leitung:
LOULIS Nikolaos | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Thessalien und Epirus

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Di 10.00 - 12.00     Do 10.00 - 12.00    

Botschaft der Hellenischen Republik | Honorargeneralkonsulat der Hellenischen Republik; Salzburg | Ständige Vertretung der Hellenischen Republik bei der OSZE | Ständige Vertretung der Hellenischen Republik bei den Internationalen Organisationen in Wien

Botschaft der Hellenischen Republik

Argentinierstraße 14, 1040 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 506 15 33
Telefax:
(+43 / 1) 505 62 17
Notruf:
(+43 / 681) 81 46 08 09
Amtsbereich:
Republik Österreich

Parteienverkehr:
Mo - Fr 09.00 - 16.30

Honorargeneralkonsulat der Hellenischen Republik; Salzburg

Innsbrucker Bundesstrasse 111, 5020 Salzburg

Telefon:
(+43 / (0) 662) 44845 - 111
Telefax:
(+43 / (0) 662) 4484 - 110
Amtsbereich:
Salzburg, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg
Amtsbefugnis:
Beglaubigungsbefugnis, keine Paß- und Visabefugnis

Parteienverkehr:
Mo - Fr 10.00 - 12.00

Ständige Vertretung der Hellenischen Republik bei der OSZE

Trattnerhof 2, 1010 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 503 39 30
Telefax:
(+43 / 1) 503 39 20


Ständige Vertretung der Hellenischen Republik bei den Internationalen Organisationen in Wien

Argentinierstraße 14, 1040 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 506 15
Telefax:
(+43 / 1) 505 62 17

Parteienverkehr:
Mo - Fr 09.00 - 16.30

Vertrauensarzt Dr. med. Christian SCHLÜTER

Institution:
Internistische Praxis Dr. Schlüter
Straße:
Ravine 12
Stadt:
ATHEN 11521

Telefon:
(0030) 210 72 44 610 (Ordination)
Telefax:
(0030) 210 72 44 110

Arbeitsgebiet:
Allgemeinmedizin, Innere Medizin
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Griechisch, Englisch, Französisch
Anmerkung:
Leiter der internistischen Abteilung im Krankenhaus LITO

Vertrauensarzt Michail CHATZAKIS

Institution:
Michail CHATZAKIS - Praxis Topos Psychotherapias
Straße:
Ionos Dragoumi 1
Stadt:
ATHEN 11528

Telefon:
(0030) 211 0 128 128 (Ordination)
Mobil:

Arbeitsgebiet:
Psychiatrie und Psychotherapie
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Griechisch, Englisch
Anmerkung:
www.topos-psy.gr

Vertrauensanwalt Dr. Dimitrios MARKOU

Straße:
Patission 67
Stadt:
Athen GR-104 34

Telefax:
(+30/210) 823 4507

Arbeitsgebiet:
Zivilrecht (einschließl. Familienrecht und Haager Abkommen über Kindesentführung), Gesellschafts- u Handelsrecht, Arbeits- u Sozialrecht, Strafrecht, Urheber- u Gewerberecht, Verwaltungsrecht
Sprachkenntnisse:
Griechisch, Deutsch, Englisch

Basisdaten

  • Hauptstadt
    Athen
  • Ländercode
    GR
  • Sprache
    Griechisch
  • Fremdsprachen
    Englisch
  • Währung
    Euro
  • Zeitunterschied zu MEZ
    +1 h
  • Elektrischer Strom
    230 Volt/50 Hertz Wechselstrom

 

Auslandsservice

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